AGB

 

Wir würden uns freuen, dich bei einer extremen Ausdauer-Herausforderung (im Folgenden: „Muskathlon“) als Teilnehmer/in begrüßen zu dürfen. Wir haben die Muskathlons sorgfältig geplant und vorbereitet. Dazu gehören auch die nachstehenden Teilnahmebedingungen, die Inhalt des mit dir abzuschließenden Vertrages werden (im Folgenden: „Angemeldete“ oder „Teilnehmer“). Träger des jeweiligen Muskathlons ist, wenn nichts anderes vermerkt, 4M Deutschland e.V., Franz-Joseph-Nuß-Str. 11, 64579 Gernsheim, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „4M“).

In einigen Fällen haben wir auf geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet, um das Lesen zu vereinfachen. Falls nur die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern (generisches Maskulinum) gewählt wurde, ist damit keine Herabwürdigung und/oder Diskriminierung von Personen anderen Geschlechts beabsichtigt. Alle Informationen und Angebote auf dieser Webseite gelten stets gleichermaßen für Frauen und Männer, es sei denn, eine Veranstaltung wurde spezifisch für ein Geschlecht konzipiert und ausgeschrieben.

 

Anmeldung

Wer sich anmeldet, erklärt sich als besondere, persönliche Verpflichtung bereit, bewusst an einer christlichen Gemeinschaft teilzunehmen und sich dem jeweiligen Programm anzuschließen. Der von 4M beauftragte Organisatorische Leiter ist für den Ablauf des Muskathlons verantwortlich und den Teilnehmern gegenüber weisungsberechtigt.

Der Angemeldete ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die ihm von 4M in Form von Newsletter und E-Mails zugehen, soweit solche Hinweise nicht zu einer Einschränkung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Rechte führen. Grundlage der Angebote sind die Ausschreibung auf www.muskathlon.de und ggf. die ergänzenden Informationen von 4M für den jeweiligen Muskathlon.

Die von 4M gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften des Muskathlons, den Preis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornobedingungen werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich und nachweisbar vereinbart ist.

Dem Angemeldeten ist bewusst, dass er neben der Spendensammlung die normalen Teilnehmerkosten bezahlen muss. Zusätzliche eigene Kosten entstehen durch den Flugtransfer (inkl. Fahrrad), Impfungen, Visa und dem Einzelzimmerzuschlag.

Dem Angemeldeten wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung dringend empfohlen.

 

Vertragsabschluss zur Teilnahme an einer Veranstaltung

  1. Mit der Anmeldung bietet der Anmeldende 4M den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Muskathlon verbindlich an. Hierbei willigt der Teilnehmer in die AGBs ein und bestätigt, die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben. Die Datenschutzerklärung wurde ihm zuvor leicht zugreifbar sowie in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung gestellt. Die notwendige Verarbeitung seiner Daten für die Erfüllung des Vertrages ist Bestandteil des angebotenen Vertrages. Weitere Verarbeitungen, deren Rechtsgrundlagen sowie weitere Informationen sind der jeweils aktuellen Fassung der Datenschutzerklärung auf der Webseite zu entnehmen.
     
  2. Die Anmeldung kann nur in elektronischer Form (Internet) vorgenommen werden. Der Teilnehmer hat für alle Vertragsverpflichtungen von anderen Teilnehmern, für die er die Anmeldung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
     
  3. Ein Vertrag zwischen dem Anmeldenden und 4M kommt mit der Annahme durch 4M zustande. Die Annahme durch 4M bedarf keiner besonderen Form.
     
  4. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von 4M vor, an das 4M für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Teilnehmer ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Teilnahme an dem Muskathlon, erklären.

 

Bedingungen für die Teilnahme eines Muskathlons

  1. Um an einem Muskathlon teilnehmen zu können, sollte sich der Teilnehmer seine körperliche Fähigkeit von einem Arzt testen und bescheinigen lassen.
     
  2. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass er für den Muskathlon Sponsorengelder sammeln wird.
     
  3. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass er sein Möglichstes tun wird, um sein selbst gewähltes Ziel zu erreichen.

 

Bezahlung

  1. Bei einem Muskathlon (ausgenommen „Muskathlon@home) wird eine nicht erstattbare Anmeldegebühr fällig, die Teil des Gesamtpreises ist. Die Anmeldegebühr muss stets auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Nennung der Rechnungsnummer überwiesen werden.
     
  2. Nach Eingang der Anzahlung auf das Konto von 4M Deutschland wird das persönliche Profil des Teilnehmers öffentlich auf www.muskathlon.de sichtbar.
     
  3. Die Reisekosten des Muskathlons sind, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart, 4 Monate vor dem Muskathlon fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass der Muskathlon durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert rechtzeitig bei 4M eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto von 4M.
     
  4. Eine Nichtleistung von Anmeldegebühr und/oder der Reisekosten lässt keinen Rückschluss auf die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages zwischen Teilnehmer und 4M zu. Soweit 4M zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Zahlung des Preises kein Anspruch auf die Teilnahme. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Teilnehmers.
     
  5. Ist der Teilnehmerpreis trotz Fälligkeit und einer von 4M gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann 4M die Teilnahme des säumigen Teilnehmers ablehnen und ihn mit Rücktrittskosten (siehe Punkt “Rücktritt durch den Reisenden”) belasten.
     
  6. Die Rechnung wird dem Teilnehmer im PDF-Format per E-Mail zugestellt.

 

Leistungen

Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung auf www.muskathlon.de.

 

Rücktritt durch den Reisenden

  1. Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des Muskathlons jederzeit durch Erklärung gegenüber 4M vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei 4M Deutschland. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt per E-Mail an info@4mde.org zu erklären. Wir weisen darauf hin, dass ein Nichterscheinen beim Muskathlon ohne ausdrückliche schriftliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt im o.g. Sinne gilt, sondern der Teilnehmer in diesem Fall zur Zahlung des vollen Gesamtpreises verpflichtet ist.
     
  2. Bei Stornierungen sind folgende Gebührensätze gültig:
    - Für eine Stornierung innerhalb 4 Monaten vor dem Start des Muskathlon werden 25% der Reisekosten veranschlagt.
    - Für eine Stornierung innerhalb 3 Monaten vor dem Start des Muskathlon werden 50% der Reisekosten veranschlagt.
    - Für eine Stornierung innerhalb 2 Monaten vor dem Start des Muskathlon werden 100% der Reisekosten veranschlagt.
    - Die Anmeldegebühr wird bei Stornierung der Teilnahme nicht rückerstattet.
     
  3. Da wir ein spendenfinanziertes Werk sind, bitten wir um Verständnis, dass wir nicht für Verluste aufkommen können, die uns entstehen, wenn angemeldete Teilnehmer infolge einer Erkrankung oder behördlich angeordneten Quarantäne an Muskathlons nicht teilnehmen können. Es gelten auch hier die oben angegebenen Stornobedingungen. Wir empfehlen allen, die dieses Risiko ausschließen wollen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.

 

Rücktritt durch 4M

    Bei Muskathlons ist 4M auf das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl angewiesen. Deshalb kann 4M im Falle, dass diese Zahl nicht erreicht wird, bis spätestens drei Wochen vor Beginn des Muskathlons vom Vertrag zurücktreten. Der Teilnehmer erhält dabei den eingezahlten Betrag schnellstmöglich zurück.

     

    Nicht in Anspruch genommene Leistungen

    Nimmt der Teilnehmer Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes.

     

    Fotos und Videos

    4M Deutschland beabsichtigt bei Muskathlons, Fotos und Videos anzufertigen und kann diese auf Webseiten, auf sozialen Medien (Facebook, Instagram, etc.) und für Drucksachen bzw. Filme und zu Werbezwecken veröffentlichen.

    Fotos und Videos können Mitarbeitern und Helfern von 4M zur Verfügung gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden.

     

    Haftung

    Wir sichern den Angemeldeten/Teilnehmern eine gewissenhafte Vorbereitung aller Muskathlons und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen zu.

    Die vertragliche Haftung von 4M für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Preis der Veranstaltung beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

    Für Reisen ins Ausland gilt: Der Veranstalter wird den Teilnehmer über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

    Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Teilnehmers.       

    4M haftet nicht für die im Ausland ggf. entstandenen Krankheitskosten. Er empfiehlt den Teilnehmern den Abschluss einer Auslandsreise-Krankheitskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

     

    Online-Streitbeilegung

    Gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 524/2013: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ finden können. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.